Das Übertrittsjahr in Klasse 4: Dein Fahrplan von Herbst bis Juni

Die 4. Klasse ist in Bayern ein besonderes Schuljahr: Am Ende steht die Entscheidung, auf welche weiterführende Schule dein Kind wechselt. Schon im Herbst kreisen viele Elterngespräche um Noten und Schnitte. Ein klarer Überblick hilft dir, gelassen zu bleiben. Hier erfährst du, welche Termine im Schuljahr 2026/27 wirklich zählen, was in welchem Monat passiert und wie du dein Kind gut durch dieses Jahr begleitest.
Worum geht es beim Übertritt?
Beim Übertritt entscheidet sich, ob dein Kind nach der 4. Klasse auf die Mittelschule, die Realschule oder das Gymnasium wechselt. Grundlage ist das Übertrittszeugnis, das alle Viertklässlerinnen und Viertklässler am ersten Unterrichtstag im Mai bekommen. So regelt es die Grundschulordnung in § 6. Das Zeugnis enthält die Jahresfortgangsnoten – also die Noten, die sich aus allen Leistungen des Schuljahres ergeben – in Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht (HSU). Dazu kommen der Durchschnitt aus diesen drei Fächern und eine zusammenfassende Beurteilung, für welche Schulart dein Kind derzeit geeignet ist.
Entscheidend sind zwei Grenzen: Für das Gymnasium braucht dein Kind einen Gesamtdurchschnitt von 2,33 oder besser, für die Realschule von 2,66 oder besser. Grob übersetzt heißt das: Zwei Zweier und ein Dreier in den drei Fächern reichen für das Gymnasium, ein Zweier und zwei Dreier für die Realschule. Die Mittelschule steht allen Kindern offen.
Die wichtigsten Termine im Schuljahr 2026/27
Für Familien mit Viertklässlern gibt es in diesem Schuljahr vier feste Daten, die das Kultusministerium veröffentlicht hat:
- 22. Januar 2027: Zwischeninformation über die Leistungen in allen Fächern. Sie ersetzt in der 4. Klasse das Zwischenzeugnis.
- 3. Mai 2027: Ausgabe des Übertrittszeugnisses.
- 10. bis 14. Mai 2027: Anmeldung an Gymnasium und Realschule für die 5. Klasse.
- 1. bis 3. Juni 2027: Probeunterricht an Gymnasium und Realschule.
Die Anmelde- und Probeunterrichtstermine findest du auf der Terminseite zu den Schulanmeldungen.
Herbst bis Januar: Ankommen, beobachten, informieren
Im ersten Halbjahr geht es vor allem darum, dass dein Kind gut in die 4. Klasse findet. Die Noten dieser Monate zählen bereits für die Jahresfortgangsnote, doch kein einzelner Test entscheidet über den Übertritt. Ein schwacher Probeaufsatz im Oktober ist ein Hinweis, kein Urteil.
Die Grundschule informiert in der 3. und 4. Klasse über die möglichen Bildungswege und das Übertrittsverfahren, oft in einem Elternabend. Außerdem stellen sich in der 4. Klasse Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule und Gymnasium vor, wie das Kultusministerium auf seiner Übertrittsseite beschreibt. Die genauen Termine geben die Schulen selbst bekannt. Nutze diese Abende, auch wenn du schon eine Schulart im Kopf hast.
Die Herbstferien vom 2. bis 6. November 2026 sind ein guter Moment für eine Zwischenbilanz: Hat dein Kind Freude am Lernen, schläft es gut, hat es Zeit zum Spielen? Diese Fragen sind so wichtig wie jede Note.
Januar: Die Zwischeninformation richtig lesen
Am 22. Januar 2027 bekommt dein Kind eine schriftliche Zwischeninformation mit den aktuellen Noten in allen Fächern. Sie zeigt dir den Stand zur Halbzeit, mehr nicht. Bis zum Übertrittszeugnis bleiben noch gut drei Monate mit weiteren Proben und mündlichen Noten.
Ein Beispiel: Liegt der Schnitt aus Deutsch, Mathematik und HSU im Januar knapp über 2,33, ist der Weg ans Gymnasium nicht verbaut. Ebenso wenig ist ein guter Schnitt im Januar eine Garantie. Sinnvoll ist ein ruhiges Gespräch mit der Klassenlehrkraft: Wo steht mein Kind? Woran kann es realistisch noch arbeiten? Und welche Schulart passt nach ihrer Erfahrung zu seiner Art zu lernen?
Mai und Juni: Übertrittszeugnis, Anmeldung und Probeunterricht
Mit dem Übertrittszeugnis am 3. Mai 2027 weißt du, ob dein Kind für Gymnasium oder Realschule als geeignet gilt. Ist das der Fall, meldest du es vom 10. bis 14. Mai direkt an der gewünschten Schule an. Liegt der Schnitt darunter, kann dein Kind am Probeunterricht teilnehmen. Die Anmeldung läuft im selben Zeitraum über die gewünschte Schule.
Der Probeunterricht dauert drei Tage und findet in kleinen Gruppen statt. Geprüft werden Deutsch und Mathematik, und zwar mit landesweit einheitlichen Aufgaben auf dem Niveau der 4. Klasse. Für das Gymnasium gilt laut § 3 der Gymnasialschulordnung: Bestanden hat, wer in einem Fach mindestens eine 3 und im anderen mindestens eine 4 erreicht. Wichtig zu wissen: Schafft dein Kind in beiden Fächern eine 4, kann es trotzdem ans Gymnasium wechseln, wenn ihr als Eltern das beantragt. Das regelt § 2 Abs. 4 der Gymnasialschulordnung. Diese Möglichkeit ist eine echte Entscheidung, die du gut überlegen solltest – am besten mit Blick darauf, wie dein Kind mit Druck und Tempo zurechtkommt.
Typische Stolperfallen – und wie du sie vermeidest
- Jede Probe zum Ernstfall machen: Wenn jeder Test zur Übertrittsfrage wird, steigt der Druck, und die Leistung sinkt oft. Feier lieber Fortschritte als nur Ergebnisse.
- Nur auf den Schnitt schauen: Arbeitstempo, Selbstständigkeit und Freude am Lernen sagen viel darüber, welche Schule passt.
- Fristen verpassen: Die Anmeldewoche im Mai ist kurz. Nach dem Übertrittszeugnis bleibt nur eine Woche bis zum Start der Anmeldung.
- Vergessen, dass Wege offen bleiben: Das bayerische Schulsystem ist durchlässig. Auch nach der 5. Klasse und später sind Wechsel möglich.
Was du jetzt tun kannst
- Trag die Termine 22. Januar, 3. Mai, 10. bis 14. Mai und 1. bis 3. Juni 2027 in euren Kalender ein.
- Besuch die Informationsabende der Grundschule und der weiterführenden Schulen in eurer Nähe.
- Vereinbare spätestens nach der Zwischeninformation ein Gespräch mit der Klassenlehrkraft.
- Hol dir bei Unsicherheit neutrale Beratung: Die Beratungslehrkräfte an der Grundschule und die Staatliche Schulberatung unterstützen dich bei der Schullaufbahnfrage. Die Beratung ist laut Kultusministerium neutral, vertraulich, freiwillig und kostenlos.
- Sprich mit deinem Kind über seine Wünsche – ohne ihm die Verantwortung für die Entscheidung aufzuladen.
Häufige Fragen zum Übertritt in Klasse 4
Ab wann zählen die Noten für den Übertritt?
Ins Übertrittszeugnis fließen die Jahresfortgangsnoten der 4. Klasse ein. Damit zählen die Leistungen ab Schuljahresbeginn bis zur Ausgabe des Zeugnisses Anfang Mai. Die Noten der 3. Klasse spielen keine Rolle.
Was passiert, wenn mein Kind den Schnitt knapp verfehlt?
Dann kann dein Kind am Probeunterricht teilnehmen, der 2027 vom 1. bis 3. Juni stattfindet. Die Anmeldung dafür erfolgt vom 10. bis 14. Mai an der gewünschten Schule. Am Gymnasium reichen eine 3 und eine 4 in Deutsch und Mathematik zum Bestehen.
Kann ich mein Kind auch mit einer 4 in beiden Fächern ans Gymnasium schicken?
Ja. Erreicht dein Kind im Probeunterricht in Deutsch und Mathematik jeweils eine 4, wird es auf euren Antrag hin trotzdem aufgenommen. Sprich vorher mit der Klassenlehrkraft oder einer Beratungslehrkraft, ob dieser Weg zu deinem Kind passt.
Ist die Zwischeninformation im Januar schon eine Vorentscheidung?
Nein. Die Zwischeninformation am 22. Januar 2027 zeigt nur den aktuellen Notenstand. Bis zum Übertrittszeugnis kommen noch weitere Noten hinzu, und Veränderungen in beide Richtungen sind möglich.
Wo bekomme ich neutrale Beratung?
Erste Ansprechperson ist die Klassenlehrkraft. Außerdem helfen die Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an der Grundschule sowie die Staatlichen Schulberatungsstellen in den Regierungsbezirken. Die Beratung ist kostenlos.
Begleitung, wenn du unsicher bist
Manchmal hilft es, die eigene Situation mit jemandem durchzusprechen, der das Übertrittsjahr aus der Schule kennt. Bei Schulglück Bayern berät dich eine erfahrene Grundschullehrerin und staatliche Beratungslehrerin persönlich per Video – auch zum Übertritt. Ein guter erster Schritt ist der kostenlose Mini-Eltern-Check auf schulglueck-bayern.de.